Dirk Roschanski

Ihr Sachverständiger für das Gesundheitswesen


Wer benötigt einen Gutachter im Gesundheitswesen? 

Hier ein paar Beispiele:

  • Patienten oder Angehörige nach einer medizinischen Behandlung in einem Krankenhaus, Arzt- oder Heilpraktikerpraxis oder einer notfallmedizinischen Versorgung
  • Patienten oder Fahrgäste nach einem Rettungs- oder Krankentransport
  • Kunden/Klienten nach ambulanter oder stationärer Pflege
  • Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen zur Überprüfung von Verfahrensweisen im eigenen Betrieb, wie zum Beispiel Hygiene, Vor- und Nachbereitungen, sowie Dokumentation
  • Auszubildende, die eine Prüfung nicht bestanden haben und ein Widerspruchsverfahren anstreben.


Was leistet ein Sachverständiger?

Meine Aufgabe ist es, die hinterfragten Punkte verfahrensrechtlich zu prüfen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten. Hierbei sollte erwähnt werden, dass von einem Sachverständigen keine Rechtsberatung angeboten wird.

                                                                                                                                                                                                         

Wann wird ein Sachverständiger Beauftragt?

Nehmen wir ein Beispiel. Als Patient sind Sie mit der medizinischen unzufrieden und möchten Ihre Angelegenheit rechtlich prüfen lassen. Der Sachverständige (durch Sie oder Ihrem Anwalt beauftragt) würde die entsprechenden Informationen zusammen tragen, rechtliche Rahmenbedingungen, betriebliche Übungen und Standards anlegen und mit Ihrer verfahrensauslösenden Erfahrung vergleichen. Das Ergebnis fasst er in einem Gutachten zusammen. Bei einer außergerichtlichen Einigung würde das Gutachten Ihre Argumente untermauern. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung dient das Gutachten dem Gericht als Orientierung und hilft bei einer zuverlässigen und objektiven Urteilsfindung. Unter Umständen wird der Gutachter noch einmal vor Gericht aussagen. Dass ein Sachverständiger auch eine Kostennote berechnet, sollte hier der Vollständigkeit halber erwähnt werden.


Noch Fragen?

Dann schreiben Sie mir an info@gutachter-gesundheitswesen.de


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